Regenwald, Vulkane und zwei Küsten machen Costa Rica zu einem Traumziel für Drohnenpiloten, gleichzeitig ist das Land bei Naturschutzgebieten sehr konsequent. Wer die Regeln kennt, kommt trotzdem zu grandiosen Aufnahmen.
Private Freizeitflüge mit Drohnen unter 25 kg benötigen für ausländische Touristen keine vorherige Registrierung oder Genehmigung bei der DGAC. Gewerbliche Nutzung sowie Drohnen über 25 kg erfordern dagegen eine formelle Registrierung, die je nach Fall mehrere Wochen dauern kann.
Erlaubt ist Fliegen im Sichtflug (VLOS) bei Tageslicht bis maximal 120 Meter Höhe im unkontrollierten Luftraum. Mindestabstände: 8 Kilometer zu Flughäfen (innerhalb nur mit DGAC-Genehmigung) und 30 Meter zu Gebäuden und Personen. In Städten und Ballungszentren ist Fliegen grundsätzlich verboten.
In sämtlichen von SINAC verwalteten Nationalparks, Wildschutzgebieten und Schutzzonen ist Drohnenfliegen ohne Sondergenehmigung verboten - das betrifft auch Besucherlieblinge wie Manuel Antonio, Arenal, Tortuguero, Corcovado und Monteverde. Park-Ranger kontrollieren aktiv und arbeiten mit der Luftfahrtbehörde zusammen.
Der Betrieb einer nicht registrierten oder in Sperrgebieten fliegenden Drohne kann mit Bußgeldern ab umgerechnet rund 1.000 US-Dollar geahndet werden, bei Verstößen in Schutzgebieten oder gewerblicher Nutzung ohne Lizenz auch mit 10.000 US-Dollar oder mehr. Hinzu kommen mögliche Beschlagnahmung der Drohne und ein dauerhaftes Flugverbot in Schutzgebieten.
Für Freizeitflüge außerhalb von Nationalparks reicht meist die Beachtung der allgemeinen Regeln. In Nationalparks lasse ich die Drohne grundsätzlich eingepackt und genieße die Landschaft stattdessen vom Boden oder von einem der zahlreichen Aussichtspunkte außerhalb der Schutzzonen.