Suche

Wohin geht deine Reise?

Kuba, bunte Kolonialbauten in Havanna
HomeReisezieleKubaDrohnen-Regeln

Drohne fliegen in Kuba

Stand: August 2026 · Regeln können sich kurzfristig ändern, vor Abreise offizielle Quelle prüfen

Kuba zählt zu den restriktivsten Ländern der Karibik für Drohnen. Die Einfuhr durch einreisende Reisende ist grundsätzlich untersagt, ein legaler Weg für Touristen, selbst eine eigene Drohne zu fliegen, existiert praktisch nicht. Wer trotzdem eine mitbringt, riskiert die Beschlagnahmung am Flughafen.

Aktuelle Rechtslage

Die Einfuhr von Drohnen und Drohnenteilen durch ankommende Reisende ist vom kubanischen Zoll ausdrücklich untersagt. Der legale private Betrieb ist auf Mitglieder des kubanischen Luftfahrtclubs beschränkt, kommerzielle Nutzung ('Trabajo Aéreo') läuft über das Staatsunternehmen GEOCUBA. Für Touristen gibt es keinen regulären Weg, die eigene Drohne selbst zu fliegen.

Zuständige Behörden

Verantwortlich ist das Instituto de Aeronáutica Civil de Cuba (IACC), kommerzielle und filmische Genehmigungen laufen zusätzlich über GEOCUBA (Teil des staatlichen GAESA-Konzerns). Je nach Vorhaben können weitere Zustimmungen von Militär (MINFAR), Innenministerium (MININT) und lokalen Behörden nötig sein.

Genehmigungsprozess, falls doch gewünscht

Für Sonderfälle wie professionelle Filmproduktionen ist eine Genehmigung theoretisch möglich, erfordert aber die Zustimmung mehrerer Institutionen und dauert 4 bis 6 Wochen oder länger. Für eine normale Urlaubsreise ist das nicht praktikabel, die Anfrage müsste weit im Voraus über die kubanische Botschaft laufen.

Verbotszonen

Verboten ist das Fliegen generell im Umkreis von 8 km um Flughäfen, in Militärzonen, über Menschenansammlungen und bei Nacht ohne Sondergenehmigung. Eine öffentliche, vollständige Karte aller Sperrzonen existiert nicht.

Beschlagnahmung am Flughafen

Wird eine Drohne am Zoll entdeckt, wird sie in der Regel beschlagnahmt. Die Lagerung ist meist einige Tage kostenlos, danach fallen Gebühren an. Eine Rückholung bei der Ausreise ist möglich, aber langwierig und nicht garantiert, teils berichten Reisende von knapp verpassten Flügen durch den bürokratischen Ablauf.

Strafen bei Verstößen

Unerlaubte Flüge können mit Geldstrafen zwischen 2.000 und 5.000 kubanischen Pesos geahndet werden, bei Wiederholung erhöht sich die Strafe um 50 %. Zusätzlich droht die Einziehung der Drohne.

Meine Empfehlung

Nach allem, was ich recherchiert habe, würde ich die Drohne für eine normale Kuba-Reise zuhause lassen. Das Risiko der Beschlagnahmung ist hoch, ein legaler Weg für Touristen faktisch nicht vorhanden. Wer professionelle Aufnahmen benötigt, sollte mindestens 6 bis 8 Wochen vor Abreise Kontakt zur kubanischen Botschaft aufnehmen.

Offizielle Anlaufstellen

Alle Angaben ohne Gewähr, Regeln können sich kurzfristig ändern. Bitte vor Abreise unbedingt bei der kubanischen Botschaft oder dem IACC nach dem aktuellen Stand fragen.
← Zurück zur Übersicht Kuba