Neuseeland ist mit seiner spektakulären Landschaft ein Paradies für Drohnenaufnahmen, und die Grundregeln sind im internationalen Vergleich angenehm unkompliziert. Aufpassen musst du vor allem auf öffentlichem Schutzgebiet, das einen Großteil der schönsten Fotospots umfasst.
Für private wie kommerzielle Flüge mit Drohnen bis 25 kg ist unter den Part-101-Regeln der Civil Aviation Authority (CAA) weder eine Registrierung noch ein Pilotenschein nötig. Die Regeln gelten gleichermaßen für Einwohner und Touristen.
Erlaubt ist Fliegen im Sichtflug (VLOS) bis maximal 120 Meter Höhe. Zu Flughäfen und kontrolliertem Luftraum ist ein Abstand von mindestens 4 Kilometern einzuhalten, außer mit ATC-Freigabe. Über die App und Website Airshare.co.nz lässt sich der Luftraum vorab unkompliziert prüfen und eine Freigabe beantragen - freiwillig, aber sehr empfehlenswert.
Das Department of Conservation (DOC) verwaltet die meisten Nationalparks und Naturschutzgebiete und kategorisiert sie für Drohnennutzung in Grün (Genehmigung meist unproblematisch), Orange (aufwendigere Einzelfallprüfung, oft mehrere hundert bis über 2.000 NZD Gebühr) und Rot (Drohnennutzung in der Regel nicht vereinbar mit dem Schutzzweck).
Rund um Kolonien von Meeressäugern und Robben gilt ganzjährig Flugverbot, während der Brutzeit kommen saisonale Sperrzonen für Vogelschutzgebiete hinzu. Aus Respekt vor der Kultur der Māori sollte zudem nicht über heiligen Stätten (Wāhi Tapu) geflogen werden.
Verstöße auf DOC-Land können mit Owen-the-Spot-Bußgeldern von 300 bis 800 NZD geahndet werden, bei schwereren Fällen auch deutlich mehr (Einzelfälle mit bis zu 1.500 NZD sind dokumentiert), zusätzlich zur möglichen Beschlagnahmung der Drohne.
Vor der Reise auf Airshare.co.nz registrieren und die App für die tagesaktuelle Luftraumprüfung nutzen. Für Aufnahmen in Nationalparks frühzeitig die DOC-Kategorie des jeweiligen Gebiets checken, damit die Genehmigung rechtzeitig vor der Reise vorliegt.