Tansania (und damit auch Sansibar) erlaubt Drohnenflüge grundsätzlich, verlangt aber vorab Registrierung und Genehmigung durch die Tanzania Civil Aviation Authority (TCAA) – deutlich aufwendiger als in vielen anderen Reisezielen.
Nach den Civil Aviation (Remotely Piloted Aircraft Systems) Regulations dürfen RPAS/Drohnen nur mit vorheriger Genehmigung der TCAA importiert, registriert und betrieben werden – das gilt auch für Touristen mit privaten Kameradrohnen.
Die Beantragung läuft online über das TCAA-Portal. Erste Anfragen gehen per E-Mail an drones@tcaa.go.tz, danach folgen Zugangsdaten für das System. Für Nicht-Residenten dauert die Bearbeitung laut TCAA 3–4 Wochen, der Antrag sollte daher rechtzeitig vor der Reise gestellt werden.
Erlaubt ist das Fliegen nur innerhalb der genehmigten Auflagen: Abstand zu Flughäfen und sensiblen Bereichen, Einhaltung von Flughöhenlimits und grundsätzlich keine Nachtflüge ohne gesonderte Erlaubnis.
In tansanischen Nationalparks ist der Einsatz von Drohnen für gewöhnliche Touristen strikt untersagt, Ausnahmen genehmigt die TANAPA nur für professionelle Dreharbeiten, Dokumentationen oder wissenschaftliche Zwecke.